Goldimplantation
Bei der Goldimplantation werden Golddrahtstückchen (24 Karat, 1-3 mm lang und 1 mm stark) an bestimmte Körperpunkte durch eine Hohlnadel unter die Haut, in die Muskulatur und/oder an Knochenpunkte verbracht.
Hauptanliegen hierbei ist es, im Rahmen einer ganzheitlichen Versorgung des Tieres nicht einzelne Gelenke, sondern den Körper als Einheit in seiner Bewegung effizient und nachhaltig zu therapieren und Schmerzen zu lindern.
Die Implantate wandern nicht und stellen auch kein Hindernis für spätere Behandlungen jeglicher Art dar (Ausnahme: niederfrequente Stromformen). Es findet kein Dauerreiz statt – also handelt es sich um keine Dauerakupunktur.
Wirkungen
Durch die Goldimplantation werden dem Hund Schmerzen genommen, die durch Veränderungen (z.B. Arthrosen) in Gelenken entstehen. Bei erfolgreicher Implantation stellt sich eine Schmerzfreiheit oder -armut ein, die eine bessere Beweglichkeit und somit eine erhöhte Lebensqualität und Lebensfreude mit sich bringt.
Mit einer Goldimplantation können, wie auch durch andere Therapieformen, vorhandene Arthrosen nicht beseitigt werden. Schmerzmittelgaben sind in der Regel nach einer gewissen Zeit nicht mehr nötig; in Ausnahmefällen kann die Dosis jedoch zumindest stark verringert werden.
Einsatzbereiche
z. B. HD, ED, Arthrosen, Kniegelenks- und Wirbelsäulenerkrankungen
Was ist zu beachten?
Im Anschluss an den Eingriff ist das Tier 14 Tage an der Leine zu führen.
Eine Optimierung des Behandlungserfolges wird durch eine Nachsorge mittels Physiotherapie erreicht.
Kontraindikationen
- Erkrankungen, die ein erhöhtes Narkoserisiko mit sich führen, z. B. schwere Herzerkrankungen, Nieren- und Leberinsuffizienzen
- Tumorerkrankungen nach Rücksprache
- Neurologische Erkrankungen nach Rücksprache
Ablauf
- Erstuntersuchung, Sichtung der vorhandenen Befunde und Röntgenbilder
- Anfertigung etwaig notwendiger zusätzlicher Röntgenaufnahmen
- Durchführung der Goldimplantation in Inhalationsnarkose
- Anleitung des Tierbesitzers sowie ggf. physiotherapeutische Nachsorge
- ggf. Rücküberweisung mit Therapiebericht an den Haustierarzt
Voraussetzung
Bestätigte Narkosefähigkeit durch den Haustierarzt (Blutbild, Herzcheck).